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Unabhängige Prävention und Gesundheitsförderung

Durch meine Heilpraktikererlaubnis ist es mir möglich, die Physiotherapie als eigenständigen Heilberuf auszuüben. Sie können mich mit einem Privatrezept für Physiotherapie oder ohne Überweisung durch einen Arzt oder allgemeinen Heilpraktiker aufsuchen.

Die Behandlungskosten für Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen Kosten zu den jeweils vertraglich vereinbarten Konditionen. Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse. Es gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).